- Wir stellen für sie die Vertretung in der Funktion als bevollmächtigter Vertreter gemäß § 27 Abs. 18 des Abfallgesetzes sicher
- Wir übernehmen die Verantwortung für die Erfüllung Ihrer Pflichte gemäß § 27 Abs. 20 des Abfallgesetzes
- Wir erfüllen die Evidenz- und Meldepflicht gegenüber OZV und der staatlichen Verwaltung der Abfallwirtschaft
- Wir informieren Sie über Änderungen und Neuheiten im Bereich Abfalllegislative
- Wir decken alle Pflichten ab, die sich aus der Abfalllegislative der Slowakischen Republik ergeben